Unabhängige Orientierung
Häufige Fragen rund um den Umzug
Kurze Antworten auf das, was vor der Planung am häufigsten unklar ist.
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Vorbereitung und Zeitplan
Wie viel Vorlauf braucht ein Umzug in der Schweiz?
Zwei bis drei Monate sind komfortabel, vier bis sechs Wochen machbar. Die Einschränkung kommt selten von der eigenen Vorbereitung, sondern von der Verfügbarkeit: Termine am Monatsende sind früh vergeben, und Bewilligungen für Halteverbote brauchen je nach Gemeinde mehrere Werktage.
Wann kündige ich die alte Wohnung?
Die Frist steht im Mietvertrag und ist bei Wohnungen häufig an ortsübliche Termine gebunden. Lesen Sie den Vertrag, bevor Sie planen – nicht umgekehrt. Bei Unsicherheit gibt die Verwaltung verbindliche Auskunft.
Was ist der beste Umzugstermin?
Mitte Monat und unter der Woche. Dann ist die Auswahl an Firmen grösser und die Terminplanung entspannter. Das Monatsende ist gefragt, weil Mietverhältnisse dort enden – wer ausweichen kann, hat einen Vorteil.
Kosten und Angebote
Womit muss ich ungefähr rechnen?
Die Stundensätze liegen je nach Region ungefähr zwischen CHF 90 und 170 inklusive Fahrzeug und zwei Mitarbeitenden; die Angaben stammen von Vergleichsofferten. Für eine 3-Zimmer-Wohnung werden dort je nach Region Richtwerte von rund CHF 800 bis 2500 genannt. Verbindlich ist immer nur eine Offerte nach Besichtigung.
Pauschale oder Stundenabrechnung?
Die Stundenabrechnung ist günstiger, wenn alles nach Plan läuft. Die Pauschale kostet meist etwas mehr, nimmt Ihnen aber das Zeitrisiko ab. Wichtig ist, dass bei einer Pauschale der Umfang genau beschrieben ist – sonst ist sie nur eine Schätzung mit anderem Namen.
Wie viele Offerten sind sinnvoll?
Drei. Erst ab der dritten erkennt man, welches Angebot aus der Reihe fällt. Wichtiger als die Anzahl ist allerdings, dass alle dieselbe Leistung beschreiben – sonst vergleicht man nur Zahlen.
Kann ich Umzugskosten von den Steuern abziehen?
Das hängt vom Kanton und davon ab, ob der Umzug beruflich veranlasst war. Die Regeln unterscheiden sich, und die verbindliche Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung. Bewahren Sie Rechnung und Beleg in jedem Fall auf.
Am Umzugstag und danach
Brauche ich ein Halteverbot vor dem Haus?
Wo kein eigener Vorplatz vorhanden ist, lohnt es sich fast immer. Die Reservation wird bei der Gemeinde beantragt, kostet eine Gebühr und braucht Vorlauf. Ohne sie verlängern sich die Tragewege – und die werden als Arbeitszeit verrechnet.
Muss ich mich nach dem Umzug ummelden?
Ja, die Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde ist in der Schweiz Pflicht und an Fristen gebunden. Die genauen Fristen und die nötigen Unterlagen unterscheiden sich je nach Gemeinde – fragen Sie dort nach.
Was tun, wenn beim Umzug etwas beschädigt wird?
Sofort melden, am besten bevor das Team abfährt, und fotografieren. Anschliessend schriftlich bestätigen. Die Abwicklung läuft über die Haftung der Firma oder über Ihre Versicherung – die Rechnung bleibt davon getrennt und sollte fristgerecht bezahlt werden.
Wer reinigt die alte Wohnung?
Das können Sie selbst machen oder in Auftrag geben. Viele Umzugsfirmen bieten die Endreinigung mit Abnahmegarantie an, was bei Mietwohnungen den Vorteil hat, dass die Firma für das Bestehen der Abnahme geradesteht. Der Punkt gehört in die Offerte, nicht in die Planung danach.
Begriffe aus der Umzugsbranche
In Offerten und Gesprächen tauchen Ausdrücke auf, die nicht jeder kennt. Wer sie einmal gelesen hat, versteht die Angebote deutlich schneller und muss im Gespräch mit der Firma seltener nachfragen. Vier davon führen regelmässig zu Missverständnissen.
Möbellift. Ein Aussenlift, der Möbel über das Fenster oder den Balkon transportiert. Nötig, wenn Treppenhaus oder Aufzug zu eng sind. Er wird separat verrechnet und braucht Platz zum Aufstellen – also auch eine reservierte Fläche.
Übersiedlungsgut. Der Fachbegriff für den gesamten Hausrat, der mitzieht. Relevant vor allem bei Umzügen über die Grenze, wo er in Zolldokumenten auftaucht.
Abnahmegarantie. Bei der Endreinigung die Zusage, dass die Firma für das Bestehen der Wohnungsabnahme geradesteht und nachbessert, falls etwas beanstandet wird. Ohne diese Zusage tragen Sie das Risiko.
Parkplatzreservation. Die behördlich bewilligte Freihaltung von Parkfeldern vor dem Haus für den Umzugstag. Wird bei der Gemeinde beantragt und ist nicht dasselbe wie ein selbst aufgestelltes Schild. Wer ohne Bewilligung ein eigenes Schild hinstellt, hat im Streitfall keinerlei Handhabe gegenüber Fahrzeugen, die trotzdem dort parken.
Ausführlicher nachlesen
Die vollständigen Antworten stehen auf den Themenseiten: die Zeitachse mit allen Fristen, der Leitfaden zum Vergleichen von Offerten, die Checkliste zum Abhaken, die Übersicht zu Versicherung und Haftung sowie die häufigsten Fehler und wie man sie umgeht.